SiGeKo - Baustellensicherheit

Seit 01. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Nach dieser Verordnung haben Bauherren die Plicht, für den Gesundheitsschutz und für die Arbeitssicherheit auf Baustellen zu sorgen. Hierzu gehört auch die Bestellung eines geeigneten Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind.

Zu den Pflichten gehören:

  • Übermittlung der Vorankündigung bei der Behörde
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeine Grundsätze)
  • Erstellung eines SiGe-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans)
  • Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (Unterlage)

Als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) mit Qualifikation als Fachkraft für Sicherheits-Koordinatoren übernehmen wir für Sie die Pflichten als Bauherren.


Gerne informieren wir Sie über unsere kompletten SiGeKo - Leistungen.